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Codex Kaprunensis

Definition:


Als Freiturnier wird in diesen Regeln ein Turnier im K.O.-System bezeichnet. Die Auslosung der Kämpfe und somit die Teilnahme an den einzelnen Kämpfen wird direkt vor Ort durchgeführt, um Absprachen zu verhindern. Es werden ausschließlich Zweikämpfe Mann gegen Mann durchgeführt, wobei die Kampfdauer auf 2 Minuten beschränkt ist.

Rüstung:


Grundsätzlich gilt: Es sind ausschließlich Rüstungen und Rüstungsteile erlaubt, die dem mittelalterlichen Bild entsprechen. Weiters gilt: Es sind keine Rüstungen und Rüstungsteile erlaubt, die durch ihre Beschaffenheit nicht in der Lage sind, einem durchgezogenen Schlag mit einer Waffe laut Waffendefinition zu widerstehen (Schaukampftauglichkeit).

Die im Folgenden genannten Rüstungsbeispiele sind keine vollständige Aufzählung aller möglichen Rüstungen bzw. Rüstungskombinationen und bloß als Anhaltspunkt und Orientierungshilfe zu verstehen. Jede Rüstung bzw. Rüstungskombination bedarf vor jedem Kampf der Genehmigung durch die Jury/Kampfrichter.

  • Der Kopf muss durch einen Eisen- oder Stahlhelm, der (gegebenenfalls gemeinsam mit einem Bart) den größten Teil des Gesichtes bedeckt, geschützt sein. Nacken und Hals (soweit nicht durch den Helm bedeckt) sind mit Kettengeflecht mit darunter liegender Wattierung, einem dick gestopften Gambesonkragen, Bart mit Collier oder Panzerkragen zu schützen.
  • Brust, Bauch, Becken, Rücken und Schultern müssen durch ein Kettenhemd mit darunter liegender Wattierung, einem dick gestopften Gambeson, eine (echte) Brigantine, eine dicke/harte Lederrüstung (gegebenenfalls mit darunter liegender Wattierung) oder Brust- und Rückenplatten geschützt sein. Ein über der Rüstung getragener Waffenrock ist möglich, aber nicht notwendig.
  • Arme (Oberarme, Unterarme, Ellenbogen) und Beine (Oberschenkel, Unterschenkel, Knie; die Füße müssen nicht besonders geschützt sein) müssen durch Kettenärmel und –beinlinge mit darunter liegender Wattierung, einem dick gestopften Gambeson, eine dicke/harte Lederrüstung (gegebenenfalls mit darunter liegender Wattierung) oder Arm- und Beinzeug aus Eisen- oder Stahlplatten geschützt sein.
  • Die Hände müssen mit Kettenhandschuhen mit darunter liegender (dicker!) Wattierung, Lederhentzen oder Plattenhandschuhen bzw. Hentzen geschützt sein. Empfohlen werden ausdrücklich Plattenhandschuhe bzw. Hentzen. Explizit nicht erlaubt sind bloße Lederhandschuhe.
  • Schilde (Rundschilde, sog. Normannenschilde, Dreiecksschilde, Buckler) dürfen während des Kampfes verwendet werden, sofern sie mit einer Hand geführt werden können und keinerlei spitze Dornen oder ähnliches aufweisen sowie schaukampftauglich sind. Der Schild gilt im Turnier grundsätzlich als Verteidigungswaffe. Es ist jedoch erlaubt, mit der flachen Seite und mit der Kante des Schildes den Gegner zu schieben, zu stoßen und zu schlagen. Nicht erlaubt ist es, den Schild in beide Hände zu nehmen und den Kontrahenten zu schlagen.

Waffen:


Grundsätzlich gilt: Im Turnier sind ausschließlich Waffen erlaubt, die eine Schlagkante mit einer Mindestbreite von 2 mm aufweisen. Die Waffe darf keine groben Scharten bzw. strukturellen Schäden aufweisen. Die Spitze(n) der Waffe hat/haben so abgerundet zu sein, dass ein Eindringen in Kettengeflecht mit einem Ringdurchmesser von 10 mm ausgeschlossen ist.

Waffendefinition:


    I. Hiebwaffen: Waffen mit Eisen- oder Stahlklingen zu einer oder zwei Händen (Schwert, Zweihänder, Anderthalbhänder/Langes Schwert, Axt, Langaxt, Sax, ...) mit einer Maximallänge von 150 cm (vom Knauf bis zur Spitze).

    II. Stangenwaffen: Langwaffen mit Eisen- oder Stahlköpfen zu zwei Händen (Speer, Hellebarde, Glefe, Partisane, Mordaxt, ...) mit einer Länge über 150 cm (vom Knauf bis zur Spitze) bzw. jede Waffe, von der augenscheinlich ersichtlich ist, dass sie definitiv als Stangenwaffe oder Kampfstab geführt wird.

    III. Fernwaffen: Bogen, Armbrüste, reine Wurfwaffen sowie Schleudern.

    IV. Sonstige Waffen: Feuerwaffen, Wucht- und Kettenwaffen (Keulen, Flegel, ...), Peitschen, Stichwaffen (Messer, Dolche, Panzerstecher, Degen, Florett usw.), Leichtmetall-, Latex- oder Karbonwaffen, Trickwaffe
    • Waffen der Kategorien II, III und IV dürfen im Freikampfturnier nicht verwendet werden.
    • Es gilt grundsätzlich freie Waffenwahl vor jedem Kampf – während eines Kampfes ist ein Waffenwechsel grundsätzlich nicht erlaubt. Wurde eine Waffe beschädigt oder zerstört, ist sie wenn möglich durch eine vergleichbare Waffe auszutauschen.
    • Lange Schwerter dürfen Halbschwert geführt werden, allerdings sind damit keine Stiche erlaubt.
    • Statt eines Schildes kann eine beliebige Waffe der Kategorie I als Parierwaffe verwendet werden (z. B. eine Breitaxt zum Schwert). Bei der Verwendung von solchen Parierwaffen gelten sinngemäß dieselben Regelungen wie bei Schilden.
    • Fernwaffen (Schuss- und Wurfwaffen) jedweder Art sind im Turnier definitiv nicht erlaubt. Nahkampfwaffen, Rüstungsteile und Schilde dürfen im Kampf nicht geworfen werden.
    • Der Ringrichter hat während des Kampfes das Recht, beschädigte Waffen, Schilde, Rüstungsteile austauschen, entfernen oder, wenn in kurzer Zeit möglich, reparieren zu lassen.

Vorbereitung:


Einen Tag vor Turnierbeginn findet auf der Burg Kaprun im Arenagelände ein Test der Waffengangfähigkeit statt. Das Arenagelände ist eine annähernd ebene Wiese mit einer Größe von ca. 7x7 m und wird dreifach umzäunt (Holz). Nach drei Metern Schutzzone folgt eine Holzumzäunung, außerhalb der sich etwaige Zuschauer aufhalten dürfen.. Innerhalb des umzäunten Geländes wird geübt und in weiterer Folge gekämpft. Der Test der Waffengangfähigkeit ist Pflicht – ein Nichterscheinen beim Test führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Turnier. Gleichzeitig werden die Waffen der Teilnehmer auf Turniertauglichkeit geprüft. Sollte eine Waffe nicht den Turnierregeln entsprechen, darf diese während des Turniers nicht verwendet werden. Es ist jedem Teilnehmer dringend angeraten, Ersatzwaffen mitzuführen und diese ebenfalls testen zu lassen, da bei Waffenbruch oder Nichtabnahme der Waffe keine Ersatzwaffe seitens des Veranstalters gestellt wird.

Kampfregeln im Turnier:


  • Erlaubt sind Hiebe mit der Waffe auf sämtliche Körperteile ausschließlich der Füße. Explizit erlaubt sind Hiebe zum Kopf und auf die Hände.
  • Verboten sind Stiche jeglicher Art sowie Stöße mit der Parierstange bzw. dem Knauf ins Gesicht bzw. zum Hals. Erlaubt sind Schläge mit Faust, Ellenbogen, Tritte, Kniestöße, Kopfstöße, (Um)Rempeln in angemessener Weise sowie ungefährliche Aufgabegriffe (Hebel, Schwitzkasten usw.).
  • Es ist erlaubt, die Hauptwaffe, Parierwaffe, den Schild des Gegners zu greifen und ihm zu entreißen.
  • Es ist erlaubt, den Gegner zu entwaffnen. Dies allein zählt nicht als Treffer, ein Entwaffneter muss noch durch die Hauptwaffe getroffen werden.
  • Der Treffer muss nicht mit der eigenen Hauptwaffe gelandet werden, es darf auch die Hauptwaffe oder die Parierwaffe des Gegners (als Hauptwaffe geführt) dafür verwendet werden.
  • Definitiv verboten ist jede Art von Kampfeinlage wie Hüftwürfe, Schulterwürfe, Tackling/Umrempeln aus dem Lauf u. dgl. die übermäßig belastend bzw. unkontrolliert gefährlich für den Kontrahenten sind. Der Kampf wird nicht automatisch unterbrochen, wenn ein Kombattant gestürzt ist.
  • Am Boden liegende Gegner dürfen nicht getreten, auf sie hinauf gesprungen etc. werden. Am Boden liegende dürfen jedoch explizit mit der Hauptwaffe attackiert werden.
  • Die Kämpfer bzw. Betreuer haben das Recht, durch eindeutige Gesten (z. B. Heben des unbewaffneten Armes) den Kampf zu unterbrechen, um auf Verletzungen und deutliche Schäden hinzuweisen. Der Ringrichter entscheidet, ob eine Auszeit gewährt wird. Solche Auszeiten dürfen nicht taktisch benutzt werden, z. B. im Infight. Die Jury kann dafür einen Punktabzug geben oder bei wiederholter Anwendung den Kämpfer ausschließen.
  • Verklemmte Rüstungen, Helm richten, Schild fixieren usw. hat während des Kampfes ohne Auszeit zu erfolgen. Verschnaufpausen gelten nicht als Auszeit.
  • Die Mitnahme bzw. Verwendung von gefährlichen Gegenständen (z. B. scharfe Dolche, Fußangeln etc.) ist strikt untersagt.
  • Eine Teilnahme am Turnier unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss ist strikt untersagt.
  • Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt – auch wenn es um Preisgeld geht, sind wir Partner, nicht Feinde.
  • Ist während eines Kampfes die regelgerechte Kampffähigkeit eines Kämpfers (keine geeignete Waffe, ungeeignete bzw. zu wenig Rüstung usw. – und eine Reparatur bzw. ein Austausch ist in kurzer Zeit nicht möglich) nicht mehr gegeben, hat der Ringrichter den Kampf zu unterbrechen.
  • Jeder Kampf beginnt auf ein Zeichen/Kommando des Ringrichters.
  • Der Ringrichter hat das Recht, jederzeit den Kampf aufgrund von körperlicher Gefährdung eines Kombattanten (stehend k. o.), einer Regelverletzung, einer notwendigen Rüstungsreparatur, einer beschädigten oder zerstörten Waffe usw. unterbrechen.
  • Vom Ringrichter unterbrochene Kämpfe können von der Jury (vollständig) abgebrochen werden.

Trefferregelung:


Das Turnier wird im K.O.-Modus abgehalten. Gekämpft wird auf 5 eindeutige Treffer. Als eindeutiger Treffer wird ein Treffer auf Kopf, Hals, Schulter, Brust, Bauch, Becken Rücken, Oberarm, Oberschenkel, Knie und Unterschenkel gewertet, wenn dieser nicht nur durch leichtes Berühren zustande gekommen ist, sondern durch einen eindeutig durchgezogenen Hieb erwirkt wurde. Hiebe dürfen nicht mit voller Wucht durchgeführt werden. Treffer auf die Hände und Unterarme werden nicht als Treffer gewertet. Hände und Unterarme zum Parieren verwenden ist aber untersagt – und im Wiederholungsfall werden sehrwohl Punkte vergeben. Ausschließlich Treffer durch die Hauptwaffe werden gezählt, nicht jedoch Treffer durch Parierwaffe, Schild, Tritt, Faust usw. Bei gleichzeitigen Treffern beider Kontrahenten, zählt der Treffer, der eine kritischere Stelle traf (z. B. zählt ein Kopftreffer mehr als ein Knietreffer). Die Rundendauer beträgt 2 Minuten. Wer in dieser Zeit 5 eindeutige Treffer bei seinem Kontrahenten landet bzw. nach Ablauf der Zeit mehr Treffer gelandet hat als sein Gegner, ist Sieger der Runde. Bei Gleichstand nach Ablauf der Zeit wird bis zum nächsten eindeutigen Treffer weitergekämpft, dieser ist kampfentscheidend. Der Kampf ist ebenso zu Ende, wenn ein Kontrahent aufgibt (z. B. durch Überanstrengung, Aufgabegriff usw.). Die Aufgabe erfolgt durch das Strecken (Wegwerfen) aller Waffen (und des Schildes), verbal (z. B.: „Ich gebe auf!“) oder durch dreimaliges Klopfen mit der flachen Hand auf den Boden o. ä. Geht ein Kämpfer k. o., ist der Kampf ebenso zu Ende.

Sonstiges:

  • Die Jury (Kampfrichter; judikative Gewalt) und der Ringrichter (exekutive Gewalt) im Kampf bestehen aus einem bzw. drei erfahrenen Kämpfern. Der Ringrichter leitet den Kampf und unterbricht den Kampf bei den o. g. Gegebenheiten bzw. bei gleichzeitigen Treffern. Die Kampfrichter vergeben die Punkte bei Treffern bzw. ziehen Punkte bei Vergehen ab. Sie entscheiden über Sieg und Niederlage. Eine Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden.
  • Die Jury (Kampfrichter) kann die Teilnahme eines oder mehrerer Kämpfer verbieten, wenn diese sich nicht an die Regeln des Turnieres halten, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und oder nicht den Mindeststandard der Rüstung bzw. der Waffen erfüllen.
  • Erste-Hilfe-Pakete sind am Turnierplatz. Zusätzlich wird durch das Rote Kreuz eine schnelle Erstversorgung im Verletzungsfall gewährleistet. Jeder Kämpfer sollte aber grundsätzliche Kenntnisse in erster Hilfe haben.
  • Eine Teilnahme von Personen unter 18 Jahren ist auch mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten nicht möglich.
  • Jedem Kämpfer wird eine private Unfallversicherung empfohlen.
  • Jedem Kämpfer wird ein Zahn- und Tiefschutz empfohlen.
  • Jeder Kämpfer hat durch umsichtiges Verhalten während des Kampfes dafür Sorge zu tragen, dass weder sein Kontrahent noch Zuschauer gefährdet und/oder verletzt werden.
  • Für Schäden an den eigenen Waffen, Rüstungen und dem Schild ist der jeweilige Kombattant selbst verantwortlich, solange der Gegner nicht vorsätzlich das Teil zerstört hat.
  • Der Veranstalter hat das Hausrecht.

Sicherheitsmaßnahmen:


Aus Gründen der Sicherheit für Kämpfer und Zuschauer sind jedwede Kampfhandlungen auf Aufforderung des Ringrichters sofort einzustellen. Gekämpft wird ausschließlich im umzäunten Bereich. Sollten die Kontrahenten in gefährliche Nähe zu Zuschauern kommen, ist der Kampf vom Ringringer abzubrechen und in der Mitte der Arena wieder aufzunehmen. Ordnungskräfte sorgen vor und während des Turnieres für einen reibungslosen Ablauf. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Stand: 22.8.2005, Autor Andreas Schepetz
Überarbeitet von Mag. Marcel Dorfer, 06. 11. 2005
Überarbeitet von Andreas Schepetz, 18.04.2007
 

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