Kampfregeln des Vereins „Les Lions Bleus (e.V.)“ „Codex Leonensis“
Die folgenden Regeln sind bei Schlachten anzuwenden, bei denen die Lions Bleus die Organisation inne haben. Dieses Regelwerk Basiert auf den Kampfregeln Neustadt Glewe 2011 – © Einwic (www.einwic.org) für das Burgfest in Neustadt / Glewe und wurde auf die Bedürfnisse einer Hoch- bzw. Spätmittelalterlichen Darstellung modifiziert. Ebenso sind die Fernkampfwaffen genauer ausgearbeitet sowie den verschiedenen Rüstungsklassen Rechnung getragen.
§1 Erlaubt sind folgende Waffen:
1. Blankwaffen: - Waffen mit Stahlklingen welche einhändig und/oder zweihändig geführt werden (u.a. Schwert, Axt, Sax ect.). o Die Schlagkannten (Schneiden) der Klingen müssen eine Mindestbreite von 2 mm aufweisen, die Spitzen müssen abgerundet sein – vergleichbar mit der Rundung einer 5 Cent-Münze. o Die Waffen dürfen keine scharfen Kanten o.ä. aufweisen (z.B. beschädigte Klinge oder geschärfte Parierstange). o Die Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen. - Stangenwaffen: „Langwaffen“ mit Klingen / Köpfen / Spitzen aus Stahl (u.a. Ger, Lanze, Dänenaxt ect.). o Die Kannten der Klingen / Schneiden / Spitzen bei Speeren und Lanzen müssen eine Schaukampfspitze vorweisen die min. 1cm Durchmesser haben und Kugel oder Halbkugelförmig sind, bei der Danaxt muss die Schneide mindestens 2mm aufweisen. In Stoßrichtung der Waffe dürfen keine scharfen Kanten sein. o Die Länge der Stangenwaffen ist wie folgt begrenzt: Einhändig geführte Gere /Speere: max. 2,10 Meter (inklusive der Spitze). Zweihändig geführte Gere / Lanzen: max: 3,00 Meter (inklusive der Spitze). Langäxte / Dänenäxte: max. 2,10 Meter (inklusive Axtblatt) Die minimale Klingenlänge einer zweihändig geführten Axt muss min. 15 cm betragen, die Breite der Schneide min. 9cm in der Geraden zwischen Schneidenanfang und Schneidenende! Kriegsflegel: 2,10 Meter und 70 cm der Schlagkopf inklusive der Verbindung, die Verbindung zwischen Kopf und Schaft darf nicht länger als 25cm sein. Der Schlagkopf muss in alle Richtungen gepolstert sein und das Polster muss eine Dicke von mindestens 5cm um den Kern Betragen. o Sonderwaffen: einhändig geführte Kettenwaffen können erlabt werden, wenn die Kette 25 cm nicht überschreitet und der Schlagkopf aus einem mit Leder ummantelten Tennisball oder einem ähnlichen Verletzungsarmen Material besteht.
2. Defensivwaffen: - Schilde in den der Darstellung entsprechenden Formen. - Die Schilde dürfen Keine Dornen, Spitzen und / oder scharfe Kanten oder Sonstige Eigenschaften aufweisen welche ein erhöhtes Verletzungsrisiko verursachen können. - Die Schilde dürfen keine, nicht ummantelte, Umrandung aus Metall aufweisen. (ausgenommen Buckler) oder scharfkantige Beschädigungen aufweisen. - Die Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen.
3. Fernkampfwaffen (Bögen, Armbrüste, Schleudern) - Fernkampfwaffen dürfen nur geführt werden, wenn diese max. 40Ibs Zugkraft aufweisen. - Es dürfen ausschließlich HK oder IDV Larppfeile /-bolzen oder gleichwertige benutzt werden. Selbst hergestellte Pfeile oder Bolzen sind nicht zugelassen. - Wurfgeschosse dürfen ein Gewicht von 100g nicht überschreiten und müssen vollständig aus Schaumstoff oder ähnlich Verletzungsarmen Material bestehen. Zur Verbesserung der Ballistik dürfen sie einen Kern aus Blei oder ähnlichen Material haben, wenn ein Durchdringen der Ummantelung ausgeschlossen ist. - Wurfgeschosse dürfen nicht in ein ungeschütztes Gesicht geworfen werden. - Der Einsatz von Fernkampfwaffen ist nur ab einem Mindestabstand von 10m hinter der Letzten Linie vor den Zuschauern und Besuchern erlaubt - Schusswaffen dürfen nur in dem für sie ausgewiesene Schusswinkel benutzt werden. Verboten sind folgende Waffen: Feuerwaffen, Leichtmetall-, Latex- oder Carbonwaffen sowie Wucht- und Kettenwaffen aus Metall (u.a. Peitschenkolben, Morgensterne, Peitschen ect.). Der Gebrauch von Fernkampfwaffen (Bögen, Schleudern, Wurfgere ect.) ist bei geringer Größe des Schlachtfeldes und der daraus resultierenden Gefährdung der Zuschauer untersagt. Gefährliche Gegenstände (scharfe Messer ect.) dürfen grundsätzlich nicht auf das Schlachtfeld mitgeführt werden. Für alle o.a. Punkte gilt: Im Zweifelsfall entscheiden die für die Organisation der Schlacht Verantwortlichen. Diese Entscheidung ist bindend!
§2 Trefferregelung:
- Gezählt werden nur „Wirkungstreffer“, dies sind „scharf“ geführte Hiebe und Schnitte. Treffer mit der flachen Seite der Klinge, dem Stiel einer Axt oder dem Schaft eines Gers müssen durch den Getroffenen nicht akzeptiert werden. - Stiche mit Äxten gelten NICHT als Treffer, gleiches gilt für „eingepeitschte“ oder indirekte Schläge durch sehr flexible Waffen - Alle Hiebe sollten mit einer „gesunden Grundhärte“ geführt werden, um auch erkannt und bemerkt zu werden. Es kommt nicht darauf an den Gegner möglichst hart zu treffen, sondern das Auftreffen der Klinge spürbar zu machen – da aufgrund der Rüstungen / Protektoren zu sacht geführte Hiebe oft nicht zu bemerken sind. - Schnitte sollten mit Druck zum Körper des Gegners durchgeführt und „in voller Länge“ durchgezogen werden. Ausnahmen der Regelung: Treffer auf das Gesäß, sollten mit der flachen Seite der Klinge ausgeführt werden, und in einer abgeschwächten Härte durchgeführt werde. 1. Hiebwaffen: Schläge, Schnitte. Der Einsatz der Waffe hat sich an ihrer Bestimmung / Konstruktion zu orientieren (z.B. keine Stiche mit Äxten). 2. Kettenwaffe: Schläge auf den gesamten Körper (auch hinter die Defensivwaffe) 3. Stangenwaffen Gruppe 1 Stangenwaffen: Gere, Speere und Lanzen oder morphologisch verwandte Waffen: - Nur Stiche Gruppe 2 Stangenwaffen: Gelfen, Hellebarden, Langäxte/Dänenäxte: – Schläge und Schnitte. Gruppe 3 Stangenwaffen: Kriegsflegel: - Nur Schläge 4. Defensivwaffen: Der bewusste offensive Einsatz des Schildrand (Schläge und Stöße) zum Körper (insbesondere zu Hals und Kopf) des Gegners ist nicht erlaubt. Der Einsatz gegen den Schild des Gegners (z.B. zum Brechen der gegnerischen Deckung ist möglich. Der frontale Gebrauch des Schilds gegen Körper (nicht gegen Hals und Kopf) und Waffen des Gegners ist erlaubt. 5. Schusswaffen: Das schlagen mit Armbrüsten ist untersagt, der Einsatz des Bogens als Kampfstaab ist erlaubt, dieser wird dann wie eine Stangenwaffe der Gruppe 2 ohne Schnitte gehandhabt. Das würgen, fesseln oder Peitschen mit Schleudern ist verboten.
1. Trefferzonen: 1. Hiebwaffen:- Kopf (ausschließlich Hiebe(!)- von oben auf die harte Schale des Helms), gesamter Körper bis auf Hände, Füße und Hinterkopf 2. Gruppe 1 Stangenwaffen: – Torso unterhalb des Sternums, Oberarme Unterarme, Oberschenkel, Unterschenkel (ausschließlich Stiche und Schnitte), Rücken. 3. Gruppe 2 Stangenwaffe: – Kopf (ausschließlich Hiebe(!)- von oben auf die harte Schale des Helms), Torso , Arme, einschließlich Ober-u. Unterarme, Beine einschließlich Ober-u. Unterschenkel, Rücken. 4. Gruppe 3 Stangenwaffen:- Kopf (ausschließlich Hiebe! - von oben auf die harte Schale des Helms geführt), Torso, Arme einschließlich Ober- und Unterarme, Beine einschließlich Oberschenkel, Unterschenkel, Rücken. 5. Fernkampfwaffen: - Gesamter Körper einschließlich Kopf. Schüsse auf das ungeschützte Gesicht sind zu vermeiden, bei Wurfgeschossen auf kurze Distanz Verboten.
2. Verhaltensregeln zur Trefferregelung: Stangenwaffen sind von oben nach unten / maximal waagerecht zu führen. Nicht erlaubt ist der Einsatz der Waffe aus einer unteren Position (Aufwärtsstich, Aufwärtsschlag). Schläge in das Gesicht oder die Hände oder Füße werden mit einer Verwarnung geahndet. Stangenwaffen (außer Gruppe 2 und 3 Stangenwaffen) sind nur nach unten zu parieren. Die Teilnahme an der Schlacht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Faires Verhalten und ein respektvoller Umgang mit dem Gegner ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht. Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde!
!!!Verbotene Treffer und Angriffe!!!
1. Angriffe gegen den Hals und das Genick, gezielte Angriffe gegen das Gesicht. 2. Angriffe von hinten auf den Kopf oder Hinterkopf. 3. Das einharken am Körper oder den Extremitäten des Gegners mit einer Axt, einem Beil, einer Gruppe 2 Stangenwaffe oder einer morphologisch verwandten Waffe ist untersagt. 4. Faustschläge, Handkantenschläge oder Tritte gegen den Körper, die Gelenke oder das Gesicht.
Strafregeln: 1. Wird gegen die Verhaltensregeln verstoßen, so kann der Verstoßende Verwarnt werden. Bei Drei Verwarnungen, wird der Verwarnte vom Aktuellen und den darauf folgenden Kämpfen ausgeschossen. 2. Wird ein Kämpfer derart verletzt, so dass er kurzfristig oder für die Gesamtdauer des Kampfes nicht mehr daran teilnehmen kann, so wird der Verursacher (unabhängig von der Art oder Stelle der Verletzung) für den gleichen Zeitraum aus den Kämpfen genommen. 3. Wird ein Verbotener Treffer oder Angriff gesetzt kann der Verursacher unabhängig vom verursachten Schaden disqualifiziert werden. 4. Grobes unsportliches Verhalten oder (ernst gemeinte) Beleidigungen und körperliche Gewalt gegen die Kampfpartner kann eine Disqualifikation nach sich ziehen.
Beispiel: Zu 1. Ein Kämpfer mit einer Langwaffe führt seine Angriffe von unten nach oben durch oder greift oberhalb des Sternums an, so wird er von der Schlachtorganisation verwarnt. Nach der Dritten Verwarnung wird er vom Gefecht ausgeschlossen und darf nicht mehr an dieser sowie der folgenden Veranstaltung Teilnehmen. Zu 2. Ein Kämpfer wird hart am Unterarm getroffen und muss die Verletzung kühlen. Der Verursacher des Treffers muss die ganze Zeit über den Kampf beenden, bis sein von Ihm verletzter Gegner wieder fähig ist das Gefecht aufzunehmen. Ist die Verletzung so groß, dass der Verletzte nicht mehr aktiv an den Kämpfen teilnehmen kann, so darf auch der Verursacher nicht wieder zurück zum Gefecht. Zu 3. Ein Kämpfer schlägt einem anderen Gegner an den Hals oder greift diesen mit Fausthieben an, so wird der Verursacher Disqualifiziert. Zu 4. Ein Kämpfer schmäht oder beleidigt persönlich mit verletzender Absicht seinen Gegner, ohne dass dies im Konsens der Darstellung steht. Oder er zollt seinem Gegner nicht den Notwendigen Respekt vor oder nach dem Gefecht, wird er Verwarnt. Nach der dritten Verwarnung kommt es zur Disqualifizierung. Bei besonders schweren Fällen erfolgt die Disqualifikation umgehend. 3. Rüstungspunkte: Um die Verwendung der entsprechenden Rüstungen zu honorieren wird nach folgendem Punktesystem gekämpft, hierbei werden ergänzende moderne Protektoren NICHT berücksichtigt: 1. Umgerüstete Kämpfer Tunika oder Hemd 1 Trefferpunkt 2. leichtgerüstete Kämpfer Nur ausgerüstet mit Gambesson, Lederlamellen, Brigantine ect. 2 Trefferpunkt. 3. Mittelstark gerüstete Kämpfer Brigantine oder Kettenhemden oder Lamelarpanzer in Verbindung mit einem adäquaten Gambesson ect. 3 Trefferpunkte. 4. Stark gerüstete Kämpfer Kettenhemden einschließlich Plattenrock aus Leder, Küras aus Leder oder eine Brigantine mit Lederplatten oder Artverwandte Rüstungen in Verbindung mit einem adäquaten Gambesson ect. 4 Trefferpunkte 5. Schwer gerüsteter Kämpfer Kettenhemden und Gambesson, einschließlich Plattenrock aus Metall, Küras aus Metall, Brigantine mit Metallplatten oder Artverwandte Rüstungen 5 Trefferpunkte 6. Überschwer gerüsteter Kämpfer Komplette Vollplatte einschließlich der Kette und Wattierung 6 Trefferpunkte Die Festlegung der jeweiligen Trefferpunkte erfolgt im Rahmen der Musterung vor der Schlacht. Die Rüstungen müssen ihren historischen Vorbildern entsprechen und dürfen NICHT in Fantasy- Machart gefertigt sein. Platten – und Kettenrüstungen müssen dem üblichen Schaukampfstandart entsprechen.
§3 Schutzausrüstung:
Alle aktiv an der Schlacht teilnehmenden Personen müssen folgende Ausrüstung als Mindestvoraussetzung tragen: 1. Helm: Für die Schlacht besteht Helmpflicht! Der Helm muss aus Metall bestehen und geeignet sein, den Kopf des Trägers adäquat gegen die üblichen Kopftreffer zu schützen. 2. Handschuhe: Für die Schlacht besteht Handschuhpflicht! Die Handschuhe müssen geeignet sein den Schutz der Hände sicherzustellen (einfache, dünne Lederhandschuhe sind für die waffenführende Hand nicht ausreichend). 3. Gelenkprotektoren: Geeigneter Schutz für Knie- und Ellenbogengelenke, sowie der Unterarme und des Schienbeins ist Pflicht. 4. Moderne Protektoren sind nicht sichtbar unter der Oberbekleidung zu tragen. 5. Geeigneter Schutz für den Torso (z.B. Gambesson, Lamelle o.ä.) 6. geeigneter Schutz für Hals und Nacken (z.B. Leder / Kettengeflecht am Helm angesetzt, Kettenhaube oder ein ausreichender Ersatz aus Stoff oder Leder ect.) 7. Armschienen, Beinschienen oder Schienbeinprotektoren, 8. Tiefschutz, Folgende Ausrüstung wird zusätzlich dringend empfohlen: - Zahnschutz, - historisch Korrekter Schutz des Gesichtes, wenn kein Topfhelm, Barbiere oder ähnlicher Helm getragen wird. In Ausnahmefällen können auch historisch unkorrekte Versionen getragen werden, wenn das Aussehen den Gesamteindruck nicht zu sehr stört.
§4 Anwendungsgrundsätze bei Schlacht oder Turnier:
1. Allgemeines: - Die Durchführungs- und Entscheidungsverantwortung sowie die Aufsicht über die Veranstaltung liegt bei dem Veranstalter selbst oder die von ihm bevollmächtigten. - Beschlüsse des Veranstalters und oder seiner Bevollmächtigten sind nicht anfechtbar. - Die Bevollmächtigten sind: o Der Obmann: Ist für den Ablauf des Turnieres/ der Schlacht zuständig und entscheidet in Zweifelsfällen über Zulassungen oder Disqualifikation eines oder mehrerer Teilnehmer. Der Obmann beaufsichtigt alle Formen von Kämpfen und entscheidet unter Absprache mit seinen Assistenten über die Vergabe der Treffer. o Der Obmannassistent: Unterstützt den Obmann bei Entscheidungen, macht den Obmann auf Sachverhalte aufmerksam o Der Waffenmeister: Ist für die Kontrolle und Zulassung der Ausrüstung, Rüstung und Bewaffnung der Teilnehmer zuständig. - Der Obmann, seine Assistenten und der Waffenmeister verpflichten sich zur Strikten Neutralität. Ist einer von Ihnen befangen, so hat dieser das sofort mitzuteilen.
2. Grundsätze in der Schlacht: - Eine Schlacht ist ein Zusammentreffen von Partnern, die dem Publikum eine gute Show bieten wolle. Es geht nicht darum wer der Held ist und wer nicht. - Die Kämpfer verpflichten sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Hat ein Teilnehmer Probleme oder ist er Verletzt so wird ihm umgehend geholfen. Wenn dies noch möglich ist sollte die Hilfe in die Schlacht eingebunden werden, um den Gesamteindruck nicht zu stören. - Die Schlacht soll nach dem Motto „schöner Sterben“ ablaufen. Das bedeutet, das „Gefallenen“ zu Boden gehen und sich nicht einfach hinhocken oder an den Rand setzen. Die „Gefallenen“ bleiben liegen bis sie von einem Feldscher oder Leichenträger vom Schlachtfeld genommen wurden oder „behandelt“ wurden. Es ist auch möglich und erwünscht einen Verwundeten zu spielen. - Der Obmann und seine Assistenten haben sich am Rand des Feldes gegenüberstehend aufzustellen und über die gesamte Schlacht das Feld zu beobachten und bei Verstößen einzugreifen.
3. Grundsätze für das Turnier: - Die Paarungen werden gelost. Zu diesem Zweck schreiben die Teilnehmer bei ihrer Anmeldung beim Waffenmeister ihren Hobbynamen auf ein Blatt Papier und stecken diesen dann in ein versiegeltes Behältnis. - Bei Beginn des Turniers wir das Siegel vom Obmann gebrochen und eine neutrale Person (z.B. ein Marktbesucher) zieht dann die Paarungen aus dem Behältnis. - Gekämpft wir nach dem KO-Prinzip. Der Namenszettel des unterlegenen wird Verbrannt oder sonst unkenntlich gemacht. Die Namenszettel der Gewinner werden so lange aufbewahrt, bis alle Lose gezogen wurden. Die verbliebenen Zettel kommen wieder in den Lostopf um neue Paarungen zu ziehen. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt bis am Ende nur noch Zwei Kämpfer übrig sind. - Der Obmann frägt vor jedem Kampf ob die Gegner bereit für den Kampf sind, oder ob einer der Gegner zurückziehen will. Tut dies einer so gewinnt sein Gegner Kampflos. - Ein Zurückziehen vom Kampf ist nicht Ehrrührig. - Vor jedem Kampf haben sich die Gegner mit einer Verbeugung zum Publikum, dem Obmann und den Gegnern zu begrüßen. Nach dem Kampf haben sich die Gegner mit Händedrück zu verabschieden. Der Obmann stellt die Kämpfer mir ihrem Namen dem Publikum vor. - Ein nicht grüßen oder verabschieden wird als grobe Unsportlichkeit gewertet und führt zur Disqualifikation. - Den Weisungen des Obmanns ist Widerspruchslos Folge zu leisten. Ein Feilschen um Treffer oder Diskutieren der Regeln während und unmittelbar nach dem Kampf stellt eine grobe Unsportlichkeit dar und kann eine Disqualifikation nach sich ziehen.
4. Ergänzende Regeln zum Turnier: 1. Die Waffen Die oben beschriebenen Vorschriften, in Bezug auf die Beschaffenheit und Maße der Waffen, gelten entsprechend. Jedoch sind für das Turnier ausschließlich die unten beschriebenen Offensiv- und Defensivwaffen erlaubt. Offensivwaffen (einhändig) - Schwert - Sax - Beil / Axt - Falchion - Morphologisch den o.G. Waffen verwandte Waffen. Offensivwaffen (anderthalbhändig) - Langes Messer - Anderthalbhänder / Bastardschwert - Axt - Morphologisch den o.G. Waffen verwandte Waffen. Defensivwaffen - Ritterliches Turnierschild, mit dem maximalen Maß von 80 x 60 cm. - Rundschild mit einem maximalen Durchmesser von 80 cm. - Buckler 2. Ablaufregeln für das Gefecht - Der Obmann hat die Gegner zu fragen ob diese zum Gefecht bereit sind. Signalisieren diese Bereitschaft, so hat der Obmann das Kommando zum Beginn des Kampfes zu geben. - Nach jedem Treffer ist der Kampf vom Obmann zu unterbrechen. Der Obmann gibt ein dementsprechendes Kommando und die Kontrahenten haben sich unaufgefordert in die Mitte des Kampfplatzes zu begeben. - Nach jedem Treffer hat der Obmann den Stand des Gefechtes laut mitzuteilen. - Die zu erzielenden Punkte orientieren sich an den Rüstungspunkten nach §2, 3. - Bei jedem Treffer ist der getroffene in der Offensive. Er muss nach Weiterführung des Kampfes innerhalb von 10 sec. einen Angriff beginnen. Tut er dies nicht, so erhält er einen Strafpunkt. - Der Kämpfer, der in der Defensive ist, darf erst einen eigenen Angriff starten, wenn sein Gegner seinen ersten Angriff begonnen hat. - Bei einem Doublette (Doppeltreffer) zählt der Treffer des Kämpfers in der Offensive, wenn dieser den Angriff begonnen hat. - Zu Beginn jedes Kampfes wird per Münzwurf entschieden wer in der Offensive ist. - Erscheint einer der Gegner ohne Schild oder Buckler zu einem Kampf, so muss sein Kontrahent ebenfalls sein Schild oder Buckler ablegen. - Verliert ein Gegner im Gefecht sein Schild oder ist das Schild nicht mehr Einsatzfähig, so bleibt es seinem Gegner überlassen ob dieser ebenfalls sein Schild ablegt. - Will ein Kämpfer eine Unterbrechung des Kampfes, so muss er dies Mitteilen indem er seinen Waffenarm über seinen Kopf hebt und die Waffe parallel zum Boden hält. Eine Unterbrechung ist nur zwischen den Angriffen möglich. - Dauert ein Kampf länger, darf der Obmann eine Trinkpause für die Kämpfer bestimmen.
§5 Ablauf und Grundsätze:
Bis eine Stunde vor Schlacht oder dem Turnier findet eine Musterung und/oder ein Vorkämpfen statt. Spätere Anmeldungen werden nicht mehr genehmigt. Während der Schlacht dürfen sich nur Personen auf dem Schlachtfeld aufhalten, welche über die entsprechende Schutzausrüstung verfügen. Nichtkämpfer z.B. Wasserträger, Bannerträger etc. haben während der Gefechte das Schlachtfeld zu verlassen. - Teilnehmer an der Schlacht müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auf Verlangen der Schlachtorganisation ist der Teilnehmer Verpflichtet einen Altersnachweiß mit einem offiziellen Ausweißdokument vor zu Legen. - Der Veranstalter hat das Hausrecht. - Jeder Kämpfer ist dafür verantwortlich, dass Zuschauer nicht gefährdet werden. - Jeder Teilnehmer haftet für sich und die durch Ihn verursachten Schäden selbst. - Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die Verzichtserklärung zu Unterzeichnen und eine gültige Krankenversicherung vorzuweisen. - Der Konsum von Alkohol oder anderen Bewusstseinsverändernde Substanzen ist vor einer Kampfveranstaltung verboten. - Die Teilnehmer verpflichten sich besondere Vorsicht gegenüber den Besuchern der Veranstaltung walten zu lassen. - Fällt einem oder mehreren Teilnehmer ein Sicherheitsrisiko oder eine andere Gefahr für die Teilnehmer und Besucher auf so ist dies sofort dem Veranstalter oder dem Obmann mitzuteilen. Darunter fallen auch Teilnehmer die versuchen heimlich Verbotenen Waffen zu gebrauchen, oder die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen.
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